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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06 (https://dejure.org/2007,5073)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 2 A 7.06 (https://dejure.org/2007,5073)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 2 A 7.06 (https://dejure.org/2007,5073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplanes insbesondere bzgl. der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet und der Baukörperausweisungen; Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans durch eine Normenkontrolle; Zeitpunkt einer von ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 4; ; BauNVO § 23; ; BImSchG §§ 41 f.; ; BImSchG § 50; ; AGBauGB § 6 Abs. 3; ; AGBauGB § 6 Abs. 4; ; AGBauGB § 8 Abs. 1; ; AGBauGB § 8 Abs. 3; ; AGBauGB § 9; ; AGBauGB § 32; ; VvB Art. 64 Abs. 3

  • finkmann.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Normenkontrolle (teilweise erfolgreich); Verlängerung Französische Straße; Bebauungsplan; außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung; Verfahren; Abwägungsentscheidung; Zuständigkeit der Senatsverwaltung; Zustimmung des Abgeordnetenhauses; maßgeblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - 2 A 7.05

    Normenkontrollanträge zur Straßenplanung in Oranienburg erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Kommt den Belangen des Verkehrs (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB a.F.) im konkreten Einzelfall eine besondere Bedeutung zu, kann auch ein Bebauungsplan, der sich in der Festsetzung von Verkehrsflächen erschöpft (so genannte isolierte Straßenplanung), für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sein (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 2006 - OVG 2 A 7.05 - m.w.N.).

    Die Überschreitung der Schwelle hat jedoch nicht zur Folge, dass die Planung zwingend einen entsprechenden planerischen Ausgleich schaffen muss (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 2006 - OVG 2 A 7.05 -).

    Dass die passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht im einzelnen im Bebauungsplan festgesetzt wurden, ist ebenfalls nicht zu beanstanden, denn die Konfliktbewältigung ist bei passiven Lärmschutz außerhalb des Planungsverfahrens dadurch sichergestellt, dass § 42 BImSchG unmittelbar Anwendung findet mit der Folge, das Lärmbetroffene direkt aus dieser Norm einen Anspruch haben und geltend machen können (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2006, NVwZ-RR 2007, 161, 165; Senatsurteil vom 18. Januar 2006 - 2 A 7.05).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Dass der Trennungsgrundsatz nicht nur im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten Geltung beansprucht, sondern auch z.B. bei einem Nebeneinander von Wohngebieten zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - zitiert nach juris; vgl., auch Senatsurteil vom 14. Februar 2006, BauR 2006, 1424; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 125).

    Anders als bei einer durch ein bereits vorhandenes Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen geprägten Gemengelage darf die Gemeinde nicht ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen von Vorbelastungen dadurch schaffen, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotential gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Dies gilt auch für bereits vorhandene Bebauung an der Straße (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573; BVerwG, Beschluss vom 30. November 2006, a.a.O.).

    Die Grenze der Zulässigkeit solcher Planungen ist erst dann überschritten, wenn sich die mit dem Vorhaben verbundenen Ausgleichsmaßnahmen nicht auf ein zumutbares Maß beschränken lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, ZfBR 1995, 269, 271).

  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Eine solche Einwirkungsmöglichkeit des für die Bauleitplanung zuständigen Senatsmitglieds war, wie der 2. Senat des OVG Berlin in einem Urteil vom 16. Mai 2003 (OVG 2 B 23.98) dargelegt hat, nach der damaligen Verfassungslage erforderlich, um der parlamentarischen Ministerverantwortung gerecht werden zu können.

    Dies hat sich erst durch die Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke durch die Verfassungsreform im Jahre 1994 (Gesetz vom 6. Juli 1994, GVBl. S. 217) und die entsprechende Novellierung des AGBauGB geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Entscheidend ist, ob die Abweichung im Einzelfall noch mit dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2007, ZfBR 2007, S. 580 und Beschluss vom 22. März 2007 - Bundesbaublatt 2007, Heft 10, 63) .
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    In diesem Fall haben die betroffenen Anlieger einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Durchführung der erforderlichen (passiven) Schallschutzmaßnahmen am Gebäude sowie gegebenenfalls einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich für die Beeinträchtigung der Nutzung ihres Außenwohnbereichs (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1988 - BVerwGE 80, 184, 192).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Eine Bauleitplanung, die auf einen zeitlichen Vorrang der Errichtung der Riegelbebauung vor der Errichtung der schutzwürdigen Bebauung abstellt, verfehlt damit das Gebot der Konfliktbewältigung, da bei Nichteinhaltung des zeitlichen Vorrangs die schutzwürdige Bebauung dem zu erwartenden Lärm schutzlos ausgeliefert wäre (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 31. März 2004; OVG NW, Urteil vom 19. Februar 2001, BRS 64 Nr. 24; NdsOVG, Urteil vom 7. April 2003, ZfBR 2003, 701).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Die für sich abwägungsfehlerfreien Festsetzungen des Kerngebietes und der Verkehrsfläche haben ebenfalls Bestand, da sie für sich genommen geeignet sind, das nach dem Planungsverfahren zum Ausdruck gebrachte Ziel des Antragsgegners, eine planungsrechtliche Grundlage für die Verlängerung der Französischen Straße zu schaffen, zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1993, BRS 55 Nr. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Dass der Trennungsgrundsatz nicht nur im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten Geltung beansprucht, sondern auch z.B. bei einem Nebeneinander von Wohngebieten zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - zitiert nach juris; vgl., auch Senatsurteil vom 14. Februar 2006, BauR 2006, 1424; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 125).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
    Ein Vorhaben ist erforderlich nicht erst, wenn es unausweichlich, sondern wenn es "objektiv vernünftigerweise geboten ist" (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1998, BVerwGE 72, 282, 284).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ,

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Dazu gehört unter anderem die Wahrung des Ortsbildes, der Erhalt von Freiflächen oder die Beschränkung der Versiegelung (vgl. zu den Zwecken einer Festsetzung nach § 23 BauNVO: Schilder in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 23 Rn. 2; König in ders./Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl., § 23 Rn. 9; OVG B.-Bbb., Urteil vom 11.10.2007 - OVG 2 A 7.06 - juris Rn. 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Mit ihrem Normenkontrollantrag rügen die Antragstellerinnen zunächst - wie in den Parallelverfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 - die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als unzulässig und rechtswidrig; Bezüglich der hofartigen Aussparung der Baugrenze im Bereich des WA 2 machen sie geltend, es sei kein einziger vernünftiger städtebaulicher Grund erkennbar, warum im Fall einer Neubebauung dieser kuriose Grundriss eingehalten werden solle.

    betreffenden Normenkontrollklagen OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 sind lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung, insbesondere Schreibfehlerkorrekturen, nach der Vorlage an das Abgeordnetenhaus vorgenommen worden.

    Solche Änderungen sind zulässig (vgl. im Einzelnen die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06).

    3.1 Soweit die Antragstellerinnen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als abwägungsfehlerhaft und die nicht ausreichende Einbeziehung der Belange der Wohnbevölkerung rügen, verweist der Senat, insbesondere auch hinsichtlich der Lärmproblematik, auf die Begründung des Urteils im Verfahren OVG 2 A 7.06.

    Hinsichtlich der Lärmproblematik ist ergänzend zu den Ausführungen in dem Urteil in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 auf das schalltechnische Gutachten vom 22. Januar 2003 (VV I-202a, Band 5, 1029) des Ingenieurbüros ACCON hinzuweisen, wonach für das Plangebiet im Entwicklungsbereich der nördlichen G.-K.-Straße bei einer Berechnung nach der 16. BImSchV keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen.

    Anders als in dem den Bebauungsplan I-202c betreffenden Verfahren OVG 2 A 7.06 zeichnen die Baugrenzen - mit Ausnahme der hofartigen Aussparung und der Baukörperausweisung im WA 3- nicht die Grundrisse der vorhandenen Plattenbauten nach und schränken dadurch die Neubebauungsmöglichkeiten unzulässig ein.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 2 A 8.11

    Bebauungsplan für das sog. Wertheim-Areal unwirksam

    Der städtebauliche Vertrag zur Begrenzung der Verkaufsfläche auf 36.000 m² war bereits vor der abschließenden Abwägungsentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgeschlossen worden (vgl. zur Maßgeblichkeit der der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus vorausgehenden Abwägungsentscheidung der zuständigen Senatsverwaltung in den Fällen des § 9 AGBauGB Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 7.06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses

    Wie in dem gemeinsam mit dem vorliegenden Verfahren verhandelten und unter dem selben Datum entschiedenen Normenkontrollverfahren OVG 2 A 7.06 hat auch im vorliegenden Planungsverfahren die zuständige Senatsverwaltung nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses nicht nur die Begründung des Bebauungsplans in redaktioneller Hinsicht überarbeitet, sondern im so genannten Festsetzungsverfahren im Rahmen einer umfassenden Rechtsprüfung die abschließende Abwägungsentscheidung vorgenommen und begründet.

    Wegen der weiteren, von der Antragstellerin durch Verweisung auf ihr Vorbringen in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 gerügten Mängel, verweist der Senat auf die Begründung des Urteils in diesem Verfahren.

    Anders als in dem den Bebauungsplan I-202 c betreffenden Verfahren OVG 2 A 7.06, zeichnen die Baugrenzen hier nicht den Grundriss der vorhandenen Plattenbauten nach und schränken dadurch die Neubebauungsmöglichkeit ein.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 2 A 3.08

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur gewerblichen Nutzung

    Die Frage der möglichen Planerhaltung beurteilt sich dagegen gemäß § 233 Abs. 2 BauGB nach den §§ 214, 215 BauGB in der jeweils neuesten Fassung (vgl. näher OVG Bln-Bbg., Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 A 7.06 - veröffentlicht in Juris).

    Aus diesen landesrechtlichen Regelungen ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. OVG Bln-Bbg., Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 A 7.06 -, veröffentlicht in Juris), dass nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung eine weitere inhaltliche Prüfung, Abwägung oder sonstige Entscheidungsfindung - abgesehen vom Verfahren nach einer Beanstandung nach § 6 Abs. 4 Satz 3 AGBauGB - auf der Bezirksebene nicht mehr stattfindet.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301; Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; vgl. auch OVG Bln-Bbg., Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 A 7.06 -, veröffentlicht in Juris) ist das Gebot gerechter Abwägung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

    Dies stellt sich jedoch grundlegend anders dar, wenn wie hier ein Nebeneinander konfliktträchtiger Nutzungen bereits vorhanden ist (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.10.2007 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 83).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - 10 A 19.17

    Normenkontrollantrag von Bebauungsplanbetroffenen

    Wegen dieser "verengenden Festschreibung" verlangt etwa der 2. Senat des erkennenden Gerichts, dass für eine solche Festsetzung "gewichtige" städtebauliche Gründe gegeben sein müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 7.06 -, juris Rn. 88; ebenso etwa Schilder, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 23 BauNVO; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauNVO, Std.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 2 S 5.17

    Funktionslosigkeit eines ein Allgemeines Wohngebiet ausweisenden Bebauungsplans

    Dem steht schon entgegen, dass das direkte Nebeneinander von Kerngebiet und allgemeinem Wohngebiet der planungsrechtlichen Situation in zentralen innerstädtischen Bereichen Berlins entspricht (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 7.06 -, juris Rn. 85).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 129/09

    Umplanung eines zentrumsnahen Karrees

    Die Gebietsarten Kerngebiet und allgemeines Wohngebiet sind aber nicht von vornherein unverträglich (vgl. OVG Münster, Urt. v. 13.11.2009 - 10 D 87/07.NE -, BRS 74 Nr. 69 = DVBl 2010, 264 = DÖV 2010, 327; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.10.2007 - OVG 2 A 7.06 -, BRS 71 Nr. 9).
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